Am häufigsten praktizieren wir in unserer Praxis die reisemedizinische Gesundheitsberatung. Wenn Sie eine Reise planen – ganz gleich in welche Region – so sollten Sie immer Ihren Impfstatus möglichst anhand des Impfausweises überprüfen lassen. Denn neben den üblichen und den meisten Menschen bekannten impfpräventiblen Erkrankungen wie zum Beispiel Wundstarrkrampf (Tetanus) oder Grippe (Influenza) drohen in entfernter liegenden Reiseregionen zusätzlich andere Gefahren. Gegen viele dieser besonderen Infektionsgefahren kann man sich durch Impfstoffe oder Medikamente schützen. Diese werden im Rahmen der Impfmaßnahme entweder in die Muskulatur gespritzt oder auch in Form von Tabletten oder Lösungen geschluckt.
Dabei steht bei der reisemedizinischen Beratung die Fokussierung auf häufig auftretende Risiken und Erkrankungen im Vordergrund. Es geht nicht nur um reiseortspezifische Risiken, sondern auch um die besonderen Umstände der Reiseart (z. B. Trecking). Diese gilt es im Vorfeld anzusprechen, um den Patienten möglichst optimal durch Maßnahmen wie Impfungen, aber auch Informationen und Empfehlungen auf den Aufenthalt zumeist am Urlaubsort vorzubereiten.
Zeiten, in denen sich reisemedizinische Fragen nur auf Malaria- und Durchfallprophylaxe beschränkten, sind vorbei. Auch ältere und multimorbide, also mehrfach chronisch kranke Menschen unternehmen viel öfters als früher Reisen in fernab gelegene Regionen. Hier gilt es, auch die medizinischen Voraussetzungen, die der Einzelne zu Reisebeginn mitbringt, ausreichend bei der Beratung zu berücksichtigen.
Planen Sie also in andere Landes- bzw. Erdteile zu reisen, ist es immer zu ihrem gesundheitlichen Vorteil, sich vor Reiseantritt in der Praxis auf ihre Reisefähigkeit untersuchen und ihren Infektionsschutz überprüfen zu lassen.
Im Allgemeinen gehen die Leistungen der reisemedizinischen Tätigkeit zu Lasten des Reisenden bzw. seines Auftraggebers bei beruflich veranlassten Reisen. Je nach Krankenkasse können die Leistungen – sofern sie medizinisch notwendig sind – dem Reisenden auch erstattet werden. Im Einzelfall ist die Nachfrage bei der entsprechenden Krankenkasse immer zu empfehlen. Davon unberührt ist die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen, wenn der Reisende als Kranker nach der Reise in die Behandlung kommt.
Die Berechnung der reisemedizinischen Beratung und der Impfungen (falls notwendig) erfolgt nach GOÄ.
Bei der ersten Vorstellung werden wir Ihnen eine Kostenübersicht der einzelnen Leistungen zur Verfügung stellen.