Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) hat zum 25. Januar 2015 eine Terminservicestelle eingerichtet und unterstützt damit die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mit der Vermittlung von Terminen zur fachärztlichen Behandlung.
Voraussetzung für eine Vermittlung:
- Versichert in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse
- Überweisung zum Facharzt (Ausnahme Augen- oder Frauenarzt) liegt vor
- Überweisung ist mit einem Überweisungscode gekennzeichnet
Keine Vermittlung von:
- Notfällen. Sollte ein Notfall vorliegen, so ist umgehend ärztlicher Rat einzuholen oder, sollte Lebensgefahr bestehen oder schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sein, der Rettungsdienst über die Telefonnummer 112 zu verständigen.
- Terminen bei Hausärzten und Kinderärzten (soweit sie nicht fachärztlich tätig sind)
- Terminen zur psychotherapeutischen Behandlung
- Terminen bei Zahnärzten oder bei Kieferorthopäden
- Terminen wegen Früherkennungsuntersuchungen, Bagatellerkrankungen, Routineuntersuchungen und Untersuchungen zur Feststellung der körperlichen oder psychischen Leistungsfähigkeit
Quelle: http://www.kvsa.de/patienten/terminservicestelle_der_kvsa.html