Ablauf Terminservicestellen
Hier finden sie eine detaillierte Beschreibung des Terminservices
Patienteninformation_Terminservicestelle.docx (66.68KB)
Ablauf Terminservicestellen
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Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) hat zum 25. Januar 2015 eine Terminservicestelle eingerichtet und unterstützt damit die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mit der Vermittlung von Terminen zur fachärztlichen Behandlung.

Voraussetzung für eine Vermittlung:

  • Versichert in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse
  • Überweisung zum Facharzt (Ausnahme Augen- oder Frauenarzt) liegt vor
  • Überweisung ist mit einem Überweisungscode gekennzeichnet

Keine Vermittlung von:

  • Notfällen. Sollte ein Notfall vorliegen, so ist umgehend ärztlicher Rat einzuholen oder, sollte Lebensgefahr bestehen oder schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sein, der Rettungsdienst über die Telefonnummer 112 zu verständigen.
  • Terminen bei Hausärzten und Kinderärzten (soweit sie nicht fachärztlich tätig sind)
  • Terminen zur psychotherapeutischen Behandlung
  • Terminen bei Zahnärzten oder bei Kieferorthopäden
  • Terminen wegen Früherkennungsuntersuchungen, Bagatellerkrankungen, Routineuntersuchungen und Untersuchungen zur Feststellung der körperlichen oder psychischen Leistungsfähigkeit


Quelle: http://www.kvsa.de/patienten/terminservicestelle_der_kvsa.html